Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Zahlungsbedingungen:

Auf Betonstahl kann kein Skonto gewährt werden.

Rechnungen mit einem Warenwert unter € 50,- sind rein netto zahlbar.

Bei einem Warenwert unter € 30,- berechnen wir € 5,- Bearbeitungsgebühr.

 

Lieferbedingungen:

 

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.

Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Verkäufer unverzüglich davon zu benachrichtigen.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung/Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung/Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

Auf unseren Wunsch gibt der Käufer die Abtretung den Drittschuldnern bekannt, erteilt uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt uns die nötigen Unterlagen aus.

 

Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und bei Importgeschäften zusätzlich unter dem Vorbehalt des Erhalts von Überwachungsdokumenten und Einfuhrgenehmigungen.

 

Preise:

 

Gelten nur für das vorstehend genannte Bauvorhaben und Lieferanschrift, ausgenommen sind Sondervereinbarungen die schriftlich fixiert sind. Falls nicht anderweitig ausdrücklich und schriftlich vereinbart, endet unsere Preisbindungsfrist spätestens mit dem Datum der hier genannten Projektlaufzeit.

Sollte sich der Lieferbeginn für unseren leistungsumfang um mehr als 3 Monate verzögern, behalten wir uns bei steigenden Beschaffungspreisen eine Preisanpassung nach oben vor. Bei Mehr- und Mindermengen, auch bei Verschiebungen in den einzelnen Warengruppen, ist nach vorheriger Ankündigung und Vereinbarung eine Preiskorrektur möglich.

Als Basis für unsere Verkaufspreise legen wir die aktuellen Werksdimensions- bzw. Werkssortenaufpreise der deutschen Lieferwerke zu Grunde. Ändert sich später als vier Wochen nach Vertragsschluss die Summe der außerhalb unseres Betriebes entstehenden Kosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, sind wir berechtigt, die Preise im entsprechenden Umfang, jeweils zum Ersten des Kalendermonates anzupassen.

Für den Fall, dass der angepasste Preis den Ausgangspreis um mehr als 10 % übersteigt, hat der Käufer mit Wirksamwerden der Preisanpassung ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich der von der Preisanpassung betroffenen Warenmengen. Das Rücktrittsrecht kann nur innerhalb einer Woche ab Kenntnis oder Kenntnismöglichkeit von der Preisanpassung ausgeübt werden. Nach Ablauf der Preisbindefrist, sind wir berechtigt unsere Preise entsprechend der aktuellen Marktpreis-Situation anzupassen. Die Preise gelten nur bei Gesamtabnahme der Angebotsmenge.

Sollte sich der Beschaffungspreis für benötigte Materialien des obigen Angebots zum Zeitpunkt der Lieferung gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses um mehr als zehn Prozent nachweislich erhöht haben, ändern sich die Preise des Materialanteils entsprechend.

Stand 01.01.2022

Konzeption, Umsetzung, Gestaltung

ALPENBLICKDREI Werbeagentur GmbH, Tettnang, www.alpenblickdrei.com

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